Neuer Markt: Regelwerk geändert

Die Pflicht wird diskutiert doch wer sagt was zur Kür

Am 19. Dezember 2000 hat der Neue Markt Ausschuß auf Vorschlag der Deutsche Börse AG Änderungen des Regelwerks Neuer Markt beschlossen, die seit dem 1. Januar 2001 in Kraft sind. Die Erweiterung des Regelwerks soll, so die Börsenverantwortlichen, die Transparenz in diesem Segment weiter erhöhen. Experten sehen die Modifikationen als Reaktion auf eine Reihe von "Skandalen" am Neuen Markt. So sollen die Quartalsberichte umfangreicher und weiter standardisiert werden. Zudem tritt ab dem 1. März 2001 eine Meldepflicht beim Kauf und Verkauf von Aktien durch das Unternehmen, dessen Vorstand oder Aufsichtsrat in Kraft.

Kritikern zufolge sind die Änderungen unzureichend. Umfangreichere Quartalsberichte beispielsweise seien nur dann sinnvoll, würden sie von einer unabhängigen Instanz überprüft. Die Kontrollprobleme wären nach wie vor ungelöst.

Die Pflicht wird diskutiert aber wer sagt was zur Kür: Ungeachtet von Sinn und Unsinn der modifizierten Regelung respektive der dazu geäußerten Meinungen ist doch eines klar. Das Neuer Markt Regelwerk definiert lediglich die Mindestanforderungen, die die Unternehmen als Teilnehmer dieses Segments zu erfüllen haben. Es verbietet den Neuer Markt-Playern natürlich nicht, darüber hinausgehende Transparenz zu realisieren. Diejenigen, die sich neben der Deutsche Börse-Pflicht auch für eine fundierte und verifizierte kommunikative Kür entscheiden, erarbeiten sich Vorteile im Kapitalmarkt-Wettbewerb und das Vertrauen der Anleger. Ein Aspekt, der enormes Differenzierungspotential birgt.

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Das Umfeld für Neuemissionen in Deutschland ist derzeit schwierig. Die anhaltende Finanzkrise hat den IPO-Markt fast zum Erliegen gebracht. Die IR.on AG bietet mit freundlicher Unterstützung der GoingPublic Media AG eine regelmäßig aktualisierte Watchlist von Börsenkandidaten. Die Informationen basieren auf Unternehmensangaben, Medienberichten und informellen Angaben aus der Financial Community.

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Quelle: Datenbank ZEPHYR BvD

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